CHRISTIANE RUDIGIER

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ACP (ehem. DIV-BVP)

Deutschland

„Behandlung im Voraus planen“ (BVP) ist eine erweiterte Form der Patientenverfügung , die mittels eines persönlichen Beratungsprozesses erstellt wird.

Die Österreichische Variante  "Vorsorgedialog" richtet sich speziell an Alten- und Pflegeheime.

VSD Vorsorgedialog  in Alten- und Pflegeheimen

(Österreich)

 

 

 

Die meisten Menschen wollen selbst entscheiden, wie sie bei Krankheit oder nach einem Unfall medizinisch behandelt werden, auch dann, wenn sie nicht mehr in der Lage sind , ihren Willen selbst mitzuteilen. Die gesundheitliche Vorausplanung ist für alle Menschen wichtig, ob krank oder gesund, jung oder alt, alleine lebend oder in einer Familie/Gemeinschaft.

Die Dokumente Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollen für den Fall, dass ein Patient temporär oder dauerhaft nicht mehr für sich selbst sprechen oder entscheiden kann regeln, welche medizinischen Maßnahmen die betreffende Person wünscht oder ablehnt und wer für sie in medizinischen und in verwalterischen Angelegenheiten bevollmächtigt ist.

Krankheit, Alter, aber auch schwere Unfälle sind Themen, die wir gern verdrängen. Eine eingehende Betrachtung dieser möglichen Ereignisse und Zustände im Detail, wie sie für die Erstellung wirklich aussagekräftiger und rechtsverbindlicher Vorsorgedokumente notwendig ist, ist herausfordernd, oft schmerzhaft, und sehr komplex. Und dennoch ist dieses Befassen sehr wichtig, wenn sichergestellt sein soll, dass bei eben diesen Ereignissen unser Wille befolgt und unsere Würde gewahrt bleibt.

 

 

„Wie kann ich meine Behandlungswünsche festlegen, für den Fall, dass ich mich nicht mehr äußern kann?“

 

Das Thema würdevolles Leben und Altern, sowie die Selbstbestimmung im Leben und im Sterben liegen mir sehr am Herzen und sind ein Schwerpunkt meiner Arbeit.

Eine gute Patientenverfügung und die Auseinandersetzung damit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt sind ein mächtiges, aber auch komplexes  Instrument zur Stärkung der Selbstbestimmung. Es ist sehr hilfreich, mit einer therapeutisch und fachlich geschulten Person im Vorfeld dazu Gespräche zu führen.

In Österreich wird die formale Patientenverfügung mit dem Hausarzt erstellt.

Damit diese jedoch tatsächlich den angedachten Zweck erfüllt, muss zunächst der Patient selbst darüber klar werden, ob, warum und mit welchem Inhalt  er eine detaillierte Patientenverfügung (PV) erstellen möchte. Erst wenn sich der Patient selbst im Detail mit den möglichen Inhalten einer PV auseinandergesetzt hat, ist es sinnvoll einem Termin mit dem betreffenden Arzt zur Erstellung einer PV zu vereinbaren.

 

Mein Anliegen ist, dass Sie künftig so behandelt werden, wie Sie das wollen – auch wenn Sie sich einmal nicht mehr selbst äußern können

 „Wer vertritt mich , wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann ?“

 

 

 

Wir klären in mehreren Gesprächen gemeinsam, welche medizinischen Maßnahmen Sie persönlich für sich möchten oder ablehnen. Ich führe Sie behutsam durch die möglichen Szenarien und erläutere Ihnen im Detail Ihre Wahlmöglichkeiten und auch die möglichen medizinischen und persönlichen Folgen. Wir erarbeiten gemeinsam nach einer zertifizierten Systematik ein umfassendes und detailliertes Dokument, welches alle wichtigen medizinischen Fragen und mögliche Zustände beleuchtet und klar Ihren individuellen Willen abbildet.

 

Neben der Einzelbegleitung zur Erstellung einer Patientenverfügung und der Festlegung des eigenen letzten Willens und der Wünsche zum  Lebensende, biete ich ebenfalls die Klärung und Festlegung des Bevollmächtigten im Einzel- oder Familien Coaching an .

Die Frage der Bevollmächtigung ist oftmals kompliziert und wirft bei genauer Betrachtung

weitere Fragen auf:

Wer übernimmt diese Aufgabe?

Wer vertritt mich und meine Wünsche, wenn ich selbst einmal nicht mehr für mich einstehen kann? Wem möchte und kann ich diese Verantwortung übertragen, wem nicht ?

Wie reagiert meine Familie auf meine Wünsche und Entscheidungen?

 

 

Die Methodische Grundlage

 

Das zuerst in den USA entwickelte Advance Care Planning, sieht vor, dass Menschen von qualifizierten Gesprächsbegleitern sowie ihren Hausärzten darin unterstützt werden, ihren Behandlungswillen für künftige gesundheitliche Krisen umfassend  im Voraus zu klären und wirksam zu dokumentieren. Advance Care Planning unterstützt dabei , Ihre Therapieziele festzuhalten für eine plötzliche, eine länger andauernde oder eine bleibende Urteilsunfähigkeit (Einwilligungsunfähigkeit). Im deutschsprachigen Raum gibt es analog zu dieser Methode die Varianten  „Vorsorgedialog“ (Österreich) und das nochmals detailliertere Verfahren „Behandlung im Voraus Planen“, kurz BVP (Deutschland).

"Behandlung im Voraus planen“ (BVP) ist eine erweiterte und sehr detaillierte Form der klassischen Patientenverfügung , die mittels eines persönlichen Beratungsprozesses erstellt wird.

 

Ich bin zertifizierte Gesprächsbegleiterin für diesen Bereich und arbeite dabei nach dem Konzept der „deutschen interprofessionellen Vereinigung ( DiV-BVP / seit 2022 ACP Deutschland)

Die Qualifizierung zum Gesprächsbegleiter nach den Standards der DiV-BVP entspricht den Anforderungen des §132g SGB V. Darüber hinaus ermöglicht sie den Gesprächsbegleitern auch außerhalb der in §132g SGB V genannten Einrichtungen  umfassende Vorausplanungen nach dem Konzept der DiV-BVP anzubieten.

 

Warum keine Vorlage aus dem Internet verwenden?

 

Die gesundheitliche Vorausplanung (ACP) ist wissenschaftlich fundiert und hat zum Ziel , Sie so zu beraten, dass Sie wichtige Entscheidungen für eine Patientenverfügung gut informiert treffen und klar formulieren können. Sie sollten mögliche Behandlungswünsche verstehen sowie Chancen und Risiken abwägen können.

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Meine Leistung als therapeutische Gesprächsbegleiterin für Sie